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NEGOMAT GmbH

HU inkl. AU

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Neuwagen müssen nach drei Jahren zur Haupt- und Abgasuntersuchung, danach wechselt das Prüfintervall in den Zweijahresrythmus.

Die Hauptuntersuchung (HU) stellt die “Verkehrssicherheit, Vorschriftsmäßigkeit und Umweltverträglichkeit” der Fahrzeuge sicher. Am 1. Januar 2018 wurde die verbindliche Endrohrmessung für alle AU-pflichtigen Fahrzeuge wieder eingeführt. Damit solle laut Bundesverkehrsministerium “die Realitätsnähe der Abgasuntersuchung (AU) weiter erhöht werden und die Fehlerquote gering gehalten werden”. Nach Einschätzung des ADAC sind diese Änderungen allerdings nicht geeignet, die Luftqualität entscheidend zu verbessern, sondern führen vor allem zu einer Mehrbelastung der deutschen Fahrzeughalter.

Zum 1.1.2021 soll für Kraftfahrzeuge mit Dieselmotor zusätzlich eine Partikelanzahlmessung eingeführt werden. Doch dazu sind bisher weder Verfahren noch Grenzwerte bekannt.

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1 Std. | 130 €